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Püppi stellt vor:
Er nahm ein Studium der Rechtswissenschaft und Geschichte an der Universität Göttingen auf und verteidigte seinen Vater in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen, wo dieser zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde (vorzeitige Entlassung 1950). Nach ersten beruflichen Stationen am Oberlandesgericht Celle und bei der Mannesmann AG in Düsseldorf promovierte er 1954 zum Dr. jur. und trat der CDU bei. Sein weiterer Berufsweg führte Richard von Weizsäcker unter anderem zum Bankhaus Waldthausen und zum Chemieunternehmen Boehringer. 1966 entschied er sich gegen die Möglichkeit, Nachfolger des verstorbenen Firmenchefs zu werden und ließ sich statt dessen als Rechtsanwalt in Berlin nieder. Bereits seit 1962 zählte von Weizsäcker zu den Präsidiumsmitgliedern des Deutschen Evangelischen Kirchentages, dessen Präsident er von 1964 bis 1970 und von 1977 bis 1983 war. Ferner gehörte er der Synode der Evangelischen Kirchen in Deutschland und dem Exekutivausschuss des Weltkirchenrats an.
Mitglied des Deutschen Bundestages war von Weizsäcker von 1969 bis 1981, darunter von 1972 bis 1979 als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion und anschließend als Vizepräsident. In seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Grundsatzkommission war er von 1971 bis 1977 maßgeblich an der programmatischen Ausrichtung der CDU beteiligt. Bei den Berliner Wahlen 1979 trat von Weizsäcker erstmals als Spitzenkandidat an. Obwohl die CDU stärkste Partei wurde, verfügten SPD und FDP wiederum über eine parlamentarische Mehrheit und konnten somit weiter regieren.

Der Regierende Bürgermeister konnte sich zweifellos gute Chancen ausrechnen, 1985 in seinem Amt bestätigt zu werden, doch als Bundespräsident Karl Carstens Anfang 1983 zu erkennen gab, für eine zweite Amtsperiode nicht zur Verfügung zu stehen, war schnell klar, dass die Nachfolge auf Richard von Weizsäcker zulief. Ende November 1983 nominierte ihn die CDU offiziell als ihren Kandidaten für das höchste Staatsamt. Richard von Weizsäcker wurde am 23. Mai 1984 mit großer Mehrheit von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten gewählt und nach fünf Jahren in seinem Amt bestätigt. Für seine Verdienste um die Stadt Berlin wurde ihm am 29. Juni 1990 die Ehrenbürgerschaft verliehen.



